Die Grundversorgung bei der Pensionskasse

Alle Mitarbeiter eines Unternehmensmitgliedes, die der Pensionskasse aufgrund einer betrieblichen Regelung beitreten, werden Mitglieder der Pensionskasse der Wacker Chemie VVaG. Die Beiträge zur Grundversorgung sind arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanziert.

Die gesetzliche Rente reicht nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Daher wird die Ergänzung der gesetzlichen Rente durch die betriebliche Altersversorgung immer wichtiger.

Die Grundversorgung bei der Pensionskasse leistet hierzu einen wichtigen Beitrag:

info_grundrente_v3

Jeden Monat werden 2 % Ihres Gehaltes in die Grundversorgung eingezahlt. Der Betrag wird von Ihrem Bruttogehalt berechnet, wird dann aber vom Nettogehalt abgezogen. Ihr Vorteil: Der Arbeitgeber leistet für Sie ebenfalls monatlich einen Beitrag in die Grundversorgung.

  • Ziel ist der Aufbau Ihrer zusätzlichen Altersrente.
  • Im Fall der Fälle leistet die Pensionskasse aber auch Invaliditäts- oder Hinterbliebenenrenten.

Weitere Informationen zu Riester finden Sie gleich hier.

Ihre genauen Konditionen können Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) nachlesen. In der Grundversorgung wird zwischen vier Tarifgenerationen unterschieden:

  • AVB 2022 – für Mitarbeiter mit Eintritt nach dem 31.12.2021
  • AVB 2013 – für Mitarbeiter mit Eintritt nach dem 31.12.2012 und vor dem 01.01.2022
  • AVB 2005 – für Mitarbeiter mit Eintritt nach dem 31.12.2004 und vor dem 01.01.2013
  • AVB 1972 – für Mitarbeiter mit Eintritt vor dem 01.01.2005

Downloads

Versicherungsbedingungen 2022 (PDF | 335 KB)

Versicherungsbedingungen für abgeschlossene Verträge nach dem 31.12.2021

Versicherungsbedingungen 2013 (PDF | 414 KB)

Versicherungsbedingungen für abgeschlossene Verträge nach dem 31.12.2012 und bis zum 31.12.2021

Versicherungsbedingungen 2005 (PDF | 315 KB)

Versicherungsbedingungen für abgeschlossene Verträge nach dem 31.12.2004 und bis zum 31.12.2012

Versicherungsbedingungen 1972 (PDF | 429 KB)

Versicherungsbedingungen für abgeschlossene Verträge vor dem 31.12.2004

Freiwillige Höherversicherung (PK+)

Es ist kein Geheimnis: Wer sich für's Alter finanziell absichern möchte, tut gut daran, zusätzlich vorzusorgen. Denn die gesetzliche Rente allein reicht in der Regel nicht aus. Mit PK+, also der Freiwilligen Höherversicherung, sichern Sie sich eine zusätzliche Rente. Je früher Sie mit der Vorsorge beginnen, umso besser.

Bild_pk+

Nutzen Sie tarifliche Förderungen für Altersvorsorge Ihres Arbeitgebers! Verschenken Sie kein Geld, stellen Sie einen Antrag auf die Freiwillige Höherversicherung (PK+). Hier ein erster Überblick über Ihre Möglichkeiten:

Tarif-Mitarbeiter

  • Entgeltumwandlungsgrundbetrag: jährlich im April 613,55 € vom Arbeitgeber (bei Vollzeitbeschäftigung)
  • Demografiebetrag: jährliche Förderung vom Arbeitgeber im November
  • freiwillige Einzahlungen aus dem Urlaubs- oder Weihnachtsgeld möglich, ggf. als Entgeltumwandlung mit Chemieförderung 2 (13 € Förderung pro 100 € Einzahlung)
  • freiwillige Einzahlung aus dem Netto-Gehalt

FK3-Mitarbeiter

  • Demografiebetrag: jährliche Förderung vom Arbeitgeber im November
  • freiwillige Entgeltumwandlung aus dem laufenden Monatsgehalt oder jährlich im Dezember möglich, ggf. mit Chemieförderung 2
  • freiwillige Einzahlung aus dem Netto-Gehalt

Zu welchen Konditionen erfolgt Ihre Freiwillige Höherversicherung?

Ihre Konditionen sind abhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und gliedern sich in vier Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB):

  • AVB 2022 – Verträge nach dem 31.12.2021
  • AVB 2013 – Verträge nach dem 31.12.2012 und vor dem 01.01.2022
  • AVB 2005 – Verträge nach dem 31.12.2004 und vor dem 01.01.2013
  • AVB 1972 – Verträge vor dem 01.01.2005

Downloads

Versicherungsbedingungen 2022 (PDF | 335 KB)

Versicherungsbedingungen für abgeschlossene Verträge nach dem 31.12.2021

Versicherungsbedingungen 2013 (PDF | 414 KB)

Versicherungsbedingungen für abgeschlossene Verträge nach dem 31.12.2012 und bis zum 31.12.2021

Versicherungsbedingungen 2005 (PDF | 315 KB)

Versicherungsbedingungen für abgeschlossene Verträge nach dem 31.12.2004 und bis zum 31.12.2012

Versicherungsbedingungen 1972 (PDF | 429 KB)

Versicherungsbedingungen für abgeschlossene Verträge vor dem 31.12.2004

Riester-Rente bei der Pensionskasse

Die Beantragung der Riester-Förderung ist freiwillig und besteht aus zwei Komponenten: Aus staatlichen Zulagen und einem Sonderausgabenabzug in der Einkommensteuer.

Bild_Riester_Rente

Der Vorteil der Förderung über die Pensionskasse liegt darin, dass Sie Ihre Pflichtbeiträge in die Grundversorgung für die staatliche Förderung nutzen können. Das heißt, Sie erhalten eine staatliche Zulage, ohne eine weitere Zuzahlung leisten zu müssen.
Auch für Beiträge zur Freiwilligen Höherversicherung (PK+), die Sie aus dem Nettoentgelt entrichten, können Sie die Riesterförderung beantragen.

Die Zulage fließt in der Pensionskasse in die Freiwillige Höherversicherung (AVB 2022). Hier beträgt die Garantieverzinsung 0,0 %, jedoch erhalten Sie ggf. Überschussbeteiligungen. Sie erhalten später daraus eine lebenslange zusätzliche Rente.

Nachteil der Riesterförderung ist, dass die geriesterten Rentenanteile der vollen Steuerlast unterliegen.

 

Haben Sie sich für die Riester-Förderung entschieden?

Dann müssen Sie:

  • die Zulagen über die Pensionskasse beantragen und
  • den zusätzlichen Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung geltend machen.

Die erforderlichen Anträge oder Änderungsmitteilungen erhalten Sie jedes Jahr automatisch.

Sie haben noch Fragen? Kontaktieren Sie uns oder vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin vor Ort.

Immobiliendarlehen

Die Pensionskasse der Wacker Chemie VVaG ist auch Ihr Partner für die Finanzierung Ihrer Immobilie in Deutschland oder Österreich.

Bild_Immobiliendarlehen

Immobiliendarlehen der Pensionskasse sind vielseitig verwendbar:

  • Neubau
  • Haus- und Wohnungskauf
  • An-/Umbau
  • Umschuldungen oder Anschlussfinanzierungen

Darüber hinaus bieten sie attraktive Konditionen:

  • günstige Zinsen
  • keine Kosten für Bearbeitung, Kontoführung oder Teilauszahlungen
  • keine Bereitstellungszinsen
  • bequeme Abwicklung
  • kompetente Beratung – persönlich oder telefonisch
  • schnelle und flexible Bearbeitung

Das Immobiliendarlehen ist meist die wichtigste Säule Ihrer Finanzierung und sollte deshalb auf Ihre persönlichen Verhältnisse zugeschnitten sein.

Wir bieten Ihnen drei Finanzierungsmöglichkeiten:

  • 1 Sollzinsbindung für 10 Jahre
  • 2 Schnelltilger – Rückzahlung in 10 Jahren
  • 3 Sollzinsbindung für 15 Jahre

Ausführliche Informationen finden Sie in unseren Merkblättern. Die wichtigsten Dinge aber klärt man am besten im persönlichen Gespräch. Nach vorheriger Terminabsprache beraten Sie unsere Mitarbeiterinnen gerne ausführlich telefonisch oder in unseren Beratungsräumen in Burghausen und München.

In Burghausen berät Sie am Montag, Dienstag und Mittwoch gerne Frau Ziegler unter 08677/83-89208. Von Dienstag bis Donnerstag erreichen Sie in München Frau Felser unter 089/6279-2103.

Downloads

Konditionen


Für die Woche vom 16.04.2024 bis 22.04.2024

Sollzinsbindung für 10 Jahre

Sollzinssatz 3,51 %
Effektivzinssatz 3,51 %

"Schnelltilger"

Sollzinssatz: 3,51 %
Effektivzinssatz: 3,51 %

Sollzinsbindung für 15 Jahre

Sollzinssatz: 3,69%
Effektivzinssatz: 3,69%

Die Grundversorgung bei der Pensionskasse

Alle Mitarbeiter eines Unternehmensmitgliedes, die der Pensionskasse aufgrund einer betrieblichen Regelung beitreten, werden Mitglieder der Pensionskasse der Wacker Chemie VVaG. Die Beiträge zur Grundversorgung sind arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanziert.

Die gesetzliche Rente reicht nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Daher wird die Ergänzung der gesetzlichen Rente durch die betriebliche Altersversorgung immer wichtiger.

Die Grundversorgung bei der Pensionskasse leistet hierzu einen wichtigen Beitrag:

info_grundrente_v3

Jeden Monat werden 2 % Ihres Gehaltes in die Grundversorgung eingezahlt. Der Betrag wird von Ihrem Bruttogehalt berechnet, wird dann aber vom Nettogehalt abgezogen. Ihr Vorteil: Der Arbeitgeber leistet für Sie ebenfalls monatlich einen Beitrag in die Grundversorgung.

  • Ziel ist der Aufbau Ihrer zusätzlichen Altersrente.
  • Im Fall der Fälle leistet die Pensionskasse aber auch Invaliditäts- oder Hinterbliebenenrenten.

Weitere Informationen zu Riester finden Sie gleich hier.

Ihre genauen Konditionen können Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) nachlesen. In der Grundversorgung wird zwischen vier Tarifgenerationen unterschieden:

  • AVB 2022 – für Mitarbeiter mit Eintritt nach dem 31.12.2021
  • AVB 2013 – für Mitarbeiter mit Eintritt nach dem 31.12.2012 und vor dem 01.01.2022
  • AVB 2005 – für Mitarbeiter mit Eintritt nach dem 31.12.2004 und vor dem 01.01.2013
  • AVB 1972 – für Mitarbeiter mit Eintritt vor dem 01.01.2005

Downloads

Versicherungsbedingungen 2022 (PDF | 335 KB)

Versicherungsbedingungen für abgeschlossene Verträge nach dem 31.12.2021

Versicherungsbedingungen 2013 (PDF | 414 KB)

Versicherungsbedingungen für abgeschlossene Verträge nach dem 31.12.2012 und bis zum 31.12.2021

Versicherungsbedingungen 2005 (PDF | 315 KB)

Versicherungsbedingungen für abgeschlossene Verträge nach dem 31.12.2004 und bis zum 31.12.2012

Versicherungsbedingungen 1972 (PDF | 429 KB)

Versicherungsbedingungen für abgeschlossene Verträge vor dem 31.12.2004

Freiwillige Höherversicherung (PK+)

Es ist kein Geheimnis: Wer sich für's Alter finanziell absichern möchte, tut gut daran, zusätzlich vorzusorgen. Denn die gesetzliche Rente allein reicht in der Regel nicht aus. Mit PK+, also der Freiwilligen Höherversicherung, sichern Sie sich eine zusätzliche Rente. Je früher Sie mit der Vorsorge beginnen, umso besser.

Bild_pk+

Nutzen Sie tarifliche Förderungen für Altersvorsorge Ihres Arbeitgebers! Verschenken Sie kein Geld, stellen Sie einen Antrag auf die Freiwillige Höherversicherung (PK+). Hier ein erster Überblick über Ihre Möglichkeiten:

Tarif-Mitarbeiter

  • Entgeltumwandlungsgrundbetrag: jährlich im April 613,55 € vom Arbeitgeber (bei Vollzeitbeschäftigung)
  • Demografiebetrag: jährliche Förderung vom Arbeitgeber im November
  • freiwillige Einzahlungen aus dem Urlaubs- oder Weihnachtsgeld möglich, ggf. als Entgeltumwandlung mit Chemieförderung 2 (13 € Förderung pro 100 € Einzahlung)
  • freiwillige Einzahlung aus dem Netto-Gehalt

FK3-Mitarbeiter

  • Demografiebetrag: jährliche Förderung vom Arbeitgeber im November
  • freiwillige Entgeltumwandlung aus dem laufenden Monatsgehalt oder jährlich im Dezember möglich, ggf. mit Chemieförderung 2
  • freiwillige Einzahlung aus dem Netto-Gehalt

Zu welchen Konditionen erfolgt Ihre Freiwillige Höherversicherung?

Ihre Konditionen sind abhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und gliedern sich in vier Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB):

  • AVB 2022 – Verträge nach dem 31.12.2021
  • AVB 2013 – Verträge nach dem 31.12.2012 und vor dem 01.01.2022
  • AVB 2005 – Verträge nach dem 31.12.2004 und vor dem 01.01.2013
  • AVB 1972 – Verträge vor dem 01.01.2005

Downloads

Versicherungsbedingungen 2022 (PDF | 335 KB)

Versicherungsbedingungen für abgeschlossene Verträge nach dem 31.12.2021

Versicherungsbedingungen 2013 (PDF | 414 KB)

Versicherungsbedingungen für abgeschlossene Verträge nach dem 31.12.2012 und bis zum 31.12.2021

Versicherungsbedingungen 2005 (PDF | 315 KB)

Versicherungsbedingungen für abgeschlossene Verträge nach dem 31.12.2004 und bis zum 31.12.2012

Versicherungsbedingungen 1972 (PDF | 429 KB)

Versicherungsbedingungen für abgeschlossene Verträge vor dem 31.12.2004

Riester-Rente bei der Pensionskasse

Die Beantragung der Riester-Förderung ist freiwillig und besteht aus zwei Komponenten: Aus staatlichen Zulagen und einem Sonderausgabenabzug in der Einkommensteuer.

Bild_Riester_Rente

Der Vorteil der Förderung über die Pensionskasse liegt darin, dass Sie Ihre Pflichtbeiträge in die Grundversorgung für die staatliche Förderung nutzen können. Das heißt, Sie erhalten eine staatliche Zulage, ohne eine weitere Zuzahlung leisten zu müssen.
Auch für Beiträge zur Freiwilligen Höherversicherung (PK+), die Sie aus dem Nettoentgelt entrichten, können Sie die Riesterförderung beantragen.

Die Zulage fließt in der Pensionskasse in die Freiwillige Höherversicherung (AVB 2022). Hier beträgt die Garantieverzinsung 0,0 %, jedoch erhalten Sie ggf. Überschussbeteiligungen. Sie erhalten später daraus eine lebenslange zusätzliche Rente.

Nachteil der Riesterförderung ist, dass die geriesterten Rentenanteile der vollen Steuerlast unterliegen.

 

Haben Sie sich für die Riester-Förderung entschieden?

Dann müssen Sie:

  • die Zulagen über die Pensionskasse beantragen und
  • den zusätzlichen Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung geltend machen.

Die erforderlichen Anträge oder Änderungsmitteilungen erhalten Sie jedes Jahr automatisch.

Sie haben noch Fragen? Kontaktieren Sie uns oder vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin vor Ort.

Immobiliendarlehen

Die Pensionskasse der Wacker Chemie VVaG ist auch Ihr Partner für die Finanzierung Ihrer Immobilie in Deutschland oder Österreich.

Bild_Immobiliendarlehen

Immobiliendarlehen der Pensionskasse sind vielseitig verwendbar:

  • Neubau
  • Haus- und Wohnungskauf
  • An-/Umbau
  • Umschuldungen oder Anschlussfinanzierungen

Darüber hinaus bieten sie attraktive Konditionen:

  • günstige Zinsen
  • keine Kosten für Bearbeitung, Kontoführung oder Teilauszahlungen
  • keine Bereitstellungszinsen
  • bequeme Abwicklung
  • kompetente Beratung – persönlich oder telefonisch
  • schnelle und flexible Bearbeitung

Das Immobiliendarlehen ist meist die wichtigste Säule Ihrer Finanzierung und sollte deshalb auf Ihre persönlichen Verhältnisse zugeschnitten sein.

Wir bieten Ihnen drei Finanzierungsmöglichkeiten:

  • 1 Sollzinsbindung für 10 Jahre
  • 2 Schnelltilger – Rückzahlung in 10 Jahren
  • 3 Sollzinsbindung für 15 Jahre

Ausführliche Informationen finden Sie in unseren Merkblättern. Die wichtigsten Dinge aber klärt man am besten im persönlichen Gespräch. Nach vorheriger Terminabsprache beraten Sie unsere Mitarbeiterinnen gerne ausführlich telefonisch oder in unseren Beratungsräumen in Burghausen und München.

In Burghausen berät Sie am Montag, Dienstag und Mittwoch gerne Frau Ziegler unter 08677/83-89208. Von Dienstag bis Donnerstag erreichen Sie in München Frau Felser unter 089/6279-2103.

Downloads

Konditionen


Für die Woche vom 16.04.2024 bis 22.04.2024

Sollzinsbindung für 10 Jahre

Sollzinssatz 3,51 %
Effektivzinssatz 3,51 %

"Schnelltilger"

Sollzinssatz: 3,51 %
Effektivzinssatz: 3,51 %

Sollzinsbindung für 15 Jahre

Sollzinssatz: 3,69%
Effektivzinssatz: 3,69%