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Änderungen bei Riester seit dem Beitragsjahr 2019 – für Mitglieder mit Wohnsitz Österreich

Seit dem Beitragsjahr 2019 wird auch Ihnen der Antrag auf Altersvorsorgezulage von der Pensionskasse automatisch zugesandt.

Damit können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung Riesterzulagen für sich und eventuell für Ihre Kinder (Voraussetzung ist Kindergeldbezug) beantragen.

Mögliche maximale Zulagen pro Jahr:

  • je Kind vor 2008 / nach 2008 geboren 185 € / 300 €
  • eigene Zulage (Grundzulage) 175 €

Ob Sie die Zulage voll oder nur anteilig erhalten, richtet sich nach der Höhe Ihres Einkommens in Verhältnis zu Ihren Beiträgen aus dem Nettogehalt in die Altersvorsorge.

Ihre Beiträge zur Grundversorgung der Pensionskasse sind riesterfähig.
Über eventuelle steuerliche Auswirkungen wenden Sie sich bitte an das Finanzamt oder Ihren Steuerberater.

Für die Übermittlung Ihres Riesterantrages ist es zwingend erforderlich, dass für alle eingetragenen Personen eine steuerliche Identifikationsnummer des Deutschen Finanzamtes eingetragen ist.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Service- und Beratungscenter der Pensionskasse in Burghausen, erreichbar unter +49 8677 83-70077.

Ihr Service- und Beratungscenter der Pensionskasse der Wacker Chemie VVaG

Termine

87. Aufsichtsratssitzung

17. Mai 2024 | 9:00 - 11:00

97. ordentliche Mitgliederversammlung

28. Juni 2024 | 15:00 - 17:00

88. Aufsichtsratssitzung

1. Oktober 2024 | 13:00 - 15:00

89. Aufsichtsratssitzung

9. Dezember 2024 | 13:00 - 15:00

Änderung in der gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Juli 2023

Zum 1. Juli 2023 ist das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – kurz „PUEG“ – in Kraft getreten. Es sieht eine neue Beitragshöhe und die gestaffelte Entlastung von Eltern in der gesetzlichen Pflegeversicherung vor. Für eine korrekte Beitragsabführung benötigen wir Ihre Mithilfe!

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Hinweis für in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherte Rentnerinnen und Rentner

Seit 01.01.2020 ist bei der Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung ein Freibetrag zu berücksichtigen, der die Beitragslast verringert.

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Änderungen bei Riester seit dem Beitragsjahr 2019 – für Mitglieder mit Steuerpflicht Deutschland

Bereits seit dem Beitragsjahr 2019 ist die Pensionskasse verpflichtet, alle Beiträge, die Sie aus dem Netto in die Pensionskasse (Grundversorgung und Höherversicherung) einbezahlen, an das Finanzamt zu melden – unabhängig davon, ob Sie riestern oder nicht.

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